Beim Betrieb eines Luftfahrzeugs haften Sie als Halter unabhängig von einem Fehlverhalten bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe. Bei Verschulden als Halter oder Pilot haften Sie unbegrenzt mit ihrem heutigen und künftigen Vermögen.
Die Haftpflichtversicherung erfüllt zwei Funktionen:
- Sie befriedigt berechtigte Ansprüche (bis zur Höhe der Versicherungssumme).
- Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Man unterscheidet zwischen der Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden (Halter-Haftpflichtversicherung) und Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden (Frachtführer- bzw. Passagier- Haftpflichtversicherung).
Ein Auszug unserer Leistungen:
- Halter-Haftpflichtversicherung
- Passagier- Haftpflichtversicherung
- CSL (Combined Single Limit)-Versicherung
- Fluglehrer-Haftpflichtversicherung
- Gelände-Haftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung für das Be- und Enttanken von Luftfahrzeugen
- Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für luftfahrttechnische Betriebe
- Produkt- Haftpflichtversicherung
- Prüfer- Haftpflichtversicherung
- Obhuts- Haftpflichtversicherung
- Subsidiäre Haftpflichtversicherung
- Veranstalter- Haftpflichtversicherung
- Vereins- Haftpflichtversicherung
- Umwelt- Haftpflichtversicherung