Zum 01. Oktober 2017 sind neue Regeln für die Nutzung von Flugmodellen und zivilen Drohnen in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen sind:
1. Flugmodelle und Drohnen ab 250 Gramm Startgewicht müssen gekennzeichnet sein, um im Schadenfall den Halter ermitteln zu können. Name und Adresse des Eigentümers müssen auf einer Plakette am Fluggerät befestigt sein.
2. Für Flüge mit Flugmodellen und Drohnen ab zwei Kilogramm Startgewicht ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Den Kenntnisnachweis kann man bei zertifizierten Stellen erwerben. Hierfür wird Wissen in den Fachgebieten Luftrecht, Meteorologie, Flugbetrieb und Navigation verlangt.
3. Flugmodelle und Drohnen mit einem Startgewicht über fünf Kilogramm benötigen eine Aufstiegserlaubnis, die von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erteilt wird.
Bei Fragen zu diesem Themengebiet wenden Sie sich gerne an uns. Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Flugmodell oder Ihre Drohne benötigen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot. Für Ihre Drohne können wir auch eine Kaskoversicherung anbieten.
Anbei finden Sie Broschüren und Links mit weiterführenden Informationen zum Thema.